Verhinderungspflege

In Krankheits- oder Urlaubzeiten vertreten wir Ihre pflegenden Angehörigen auch kurzfristig oder stundenweise. Die Leistungen können für bis zu 6 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

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Stundenweise Verhinderungspflege oder länger
Entlastung der Angehörigen
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